Erstausstattung Wohnung

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Wenn einem Umzug zugestimmt worden ist, werden auch Kosten für „Möbel“ übernommen. Erstausstattung heißt, dass bisher für den beantragten Bereich noch keine Möbel usw. vorhanden waren. Ansonsten handelt es sich um „Ersatzbeschaffung“ und diese werden dann nur noch bei Notwendigkeit als Darlehen gewährt.

Die Leistungen können als „Geld- oder Sachleistung“ gewährt werden. Sachleistung heißt die Kundinnen und Kunden erhalten einen Berechtigungsschein zur Anschaffung der beantragten und notwendigen Gegenstände. Hierzu gibt es auch sogenannte „Höchstbeträge“ für die einzelnen Gegenstände. 

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