In der deutschen Standardsprache werden Lebensmittel aus Mehl oder Grieß und gegebenenfalls Eiern, die in verschiedenen Formen als Beilage oder Einlage dienen, als „Teigwaren“ bezeichnet. Gemäß dem Deutschen Lebensmittelbuch sind Teigwaren beliebig geformte Erzeugnisse aus Getreidemahlerzeugnissen, die mit oder ohne Hühnereier und/oder anderen Zutaten durch Kneten, Formen und Trocknen ohne Gärungs- oder Backverfahren hergestellt werden. Manchmal werden sie vor dem Trocknen mit heißem Wasser oder Wasserdampf behandelt.
In der internationalen Warenkunde des Harmonisierten Systems der UNO entspricht dies der Position 1902, die Produkte aus Grieß oder Mehl von Weizen, Mais, Reis, Kartoffeln usw. umfasst, die ohne Gärprozess hergestellt werden.