Mietkosten & Umzug

Aktuelles

Wohnungsgrößen:

  • Einzelpersonen bis max. 50 m²
  • 2 Personen bis max. 60 m²
  • 3 Personen bis max. 72 m²
  • jede weitere Personen zzgl. 12 m²
  • bei Alleinerziehenden jeweils max. 1 Stufe mehr

Kaltmiete:

Die Höhe der angemessenen Kaltmiete ist bei dem jeweiligen Träger zu erfragen da diese auch abhängig vom jeweiligen Wohnort sind. Vor einem Umzug muss die Notwendigkeit/ Erforderlichkeit durch den Träger festgestellt und einem Umzug zugestimmt werden. Danach sind Wohnungsangebote vorzulegen. Dann wird durch den Träger geprüft, ob die Mietkosten angemessen sind. Erfolgt ein Umzug ohne Genehmigung und sofern die Mietkosten höher als die bisherigen sind, werden nur die vorher anerkannten Mietkosten als Bedarf anerkannt. 

Nebenkosten:

Die Nebenkosten werden normalerweise bis auf möglichen unangemessenen Wasserverbrauch in voller Höhe übernommen.

Angemessener Wasserverbrauch 3,5 cbm pro Person.

Heizkosten:

Heizkosten werden übernommen sofern diese angemessen sind. Die max. Höchstwerte sind beim Träger zu erfragen. 

Umzugskosten:

Bitte sprecht vor dem Umzug mit eurer Berater*in, welche Mittel euch zur Verfügung gestellt werden können. Hierbei wird für jeden Einzelfall neu entschieden. Im besten Fall werden die entstehenden Umzugskosten vollständig übernommen. Wenn euch Freunde der Familie beim Umzug helfen können, kann vom Jobcenter eine Aufwandsentschädigung an die Helfenden bezahlt werden. Auch das ist im Vorfeld mit eurer Sachbearbeiter*in zu klären.

Kaution:

Die vom Vermieter verlangte Wohnungskaution kann beim Kommunalen Jobcenter als Darlehen beantragt werden. Sprecht eure Sachbearbeiter*in darauf an.

Alles zum Thema Erstausstattung Wohnung findet ihr hier.

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