Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schüler und Schülerinnen in allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen können eine besondere Unterstützung erhalten, wenn sie mit ihren Eltern eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Bürgergeld)
- Leistungen nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
„Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf die folgenden Leistungen“
(https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Bildungspaket/Leistungen/leistungen-bildungspaket_art.html) (am: 01.06.2024)
Bis zu welchem Lebensjahr erhält man die Leistungen?
Leistungen für Bildung erhalten hilfebedürftige Schüler*innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
Leistungen zur Teilhabe an sozialem und kulturellem Leben, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Und einige Leistungen werden auch für Kinder in KiTas oder Kindertagespflege erbracht.
Ausflüge und Klassenfahrten
Bei Ausflügen und Klassenfahrten von KiTas, Schulen und Kindertagespflege werden die Kosten übernommen.
Es besteht die Möglichkeit zur Sammelabrechnung. Fragt einfach mal bei den Lehrer*innen oder Erzieher*innen nach.
Schulbedarf
Mäppchen, Stifte, Pinsel, Blöcke, Hefte, Umschläge ….
Oftmals werden von den Schulen bestimmte Marken verlangt, damit die Ergebnisse vergleichbar sind. Das stellt jetzt kein Problem mehr für euch und eure Eltern dar: Für das Kalenderjahr 2024 stehen euch insgesamt 195,- Euro zur Verfügung.
65,- Euro dürftet ihr für das zweite Halbjahr im Februar schon bekommen haben. 130,- Euro gibt es für das erste Halbjahr im August.
Der Betrag steigt übrigens jährlich mit dem gleichen Prozentsatz wie der Regelbedarf. Wir informieren euch sowie die neuen Zahlen für 2025 bekannt gegeben werden.
Beförderung von Schüler*innen
Ihr müsst mit dem Bus zur Schule fahren da der Weg zu lang ist (ca. 3 km), um mit dem Fahrrad oder zu Fuß in die Schule zu kommen.
Dann werden die Kosten für die Schülerbeförderung (Busfahrkarte) übernommen. Schaut, ob ihr eine Fahrkarte bekommen, könnt die ihr auch außerhalb der Schulzeiten nutzen dürft.
Lernförderung
Solltet ihr in einem Fach merken, dass es euch nicht wirklich leicht fällt mitzukommen, könnt ihr Nachhilfe bezahlt bekommen.
Nicht warten, bis Gefahr droht sitzen zu bleiben, das geht schon vorher.
Mittagessen
Die gemeinsame Mittagsverpflegung in Schule, KiTa oder Hort bedeutet für eure Eltern keine Extrakosten.
Soziale Teilhabe
Ihr bekommt zum Mitmachen, man nennt das soziale Teilhabe für Kultur oder Sport 15 Euro monatlich für Vereinsbeiträge, Musikunterricht oder angeleitete Freizeitaktivitäten