Regelsätze ab 1. Januar 2024

Arbeit & Soziales

Alleinstehende / Alleinerziehendemonatlich563,- Euro
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaftenmonatlich506,- Euro
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII)monatlich451,- Euro
Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Elternmonatlich451,- Euro
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren monatlich471,- Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahren  monatlich390,- Euro
Kinder von 0 bis 5 Jahrenmonatlich357,- Euro
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf1. Halbjahr130,- Euro
2. Halbjahr65,_ Euro
Anlage zu § 28 SGB 12 / Anlage zu § 34 SGB 12

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