Regelsatztorte Alleinstehende / Alleinerziehende

Arbeit & Soziales

Hinweis:

Das Bürgergeld wird seit dem 01.01.2023 Leistungsberechtigte ausbezahlt, anstelle von HartzIV. Ihr habt übrigens die Möglichkeit die Regelsätze selbst einzusehen in der Anlage zu Paragraph 28 im zwölften Sozialgesetzbuch SGB XII.

Achtet darauf, dass ihr euch einen Eingangsstempel bei Abgabe eines Antrags geben lasst, sollte einmal der Antrag verloren gehen seid ihr in der Nachweispflicht ihn abgegeben zu haben.

Andere Möglichkeiten sind:

  • Fax mit Sendebericht
  • E-Mail
  • Einwurf Einschreiben
  • mindestens eine weitere Person, die bezeugen kann wenn ihr den Antrag persönlich in den Briefkasten des JC’s werfen möchtet

Der Antrag kann rückwirkend nur ab dem 1. des laufenden Monats gestellt werden.

Achtet darauf auch den Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig einzureichen. Die Bearbeitung kann länger dauern. Antragsformulare findet ihr auf der Internet Seite des Jobcenters.

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